Makleralleinauftrag
Ein Ansprechpartner, eine Preisstrategie, eine einheitliche Präsentation: Wir erklären, was ein Makleralleinauftrag konkret bedeutet und wann er sinnvoll ist.
Makleralleinauftrag
Ein Makleralleinauftrag bedeutet, dass Sie die Vermarktung Ihrer Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum einem Maklerbüro übertragen. Viele Eigentümer gehen zunächst vom Gegenteil aus: Je mehr Makler ein Objekt anbieten, desto größer die Chance auf einen Käufer. In der Praxis tritt oft das Gegenteil ein. Wird dieselbe Immobilie parallel mit unterschiedlichen Fotos, abweichenden Flächenangaben und – im schlimmsten Fall – verschiedenen Preisen angeboten, entsteht bei Interessenten der Eindruck eines Objekts, das niemand loswird. Der Verhandlungsspielraum sinkt, weil Käufer den niedrigsten gefundenen Preis als Ausgangspunkt nehmen und daraus ableiten, dass die Verkäuferseite unter Druck steht. Ein einheitlicher Auftritt mit einer verbindlichen Preisstrategie schützt genau diesen Spielraum und damit Ihr Verkaufsergebnis.
Für uns bedeutet der Alleinauftrag zugleich eine verbindliche Verpflichtung: Wir gehen in Vorleistung. Aufbereitung der Unterlagen, Beschaffung fehlender Dokumente, Fotos, Exposé, Vermarktung, Anfragenbearbeitung, Besichtigungen, Verhandlungen und die Begleitung bis zum Notartermin – all das wird vor dem Verkaufserfolg geleistet. Diesen Aufwand können wir nur dann in voller Tiefe erbringen, wenn klar ist, dass die Vermarktung in einer Hand liegt und nicht parallel von mehreren Seiten verwässert wird. Umgekehrt haben Sie den Vorteil, nur eine Ansprechperson zu haben: Sie müssen nicht mehrere Büros koordinieren, nicht mehrfach dieselben Fragen beantworten und bekommen nicht drei unterschiedliche Einschätzungen zum Stand der Dinge. Rückmeldungen aus allen Besichtigungen laufen an einer Stelle zusammen und können so ausgewertet werden, dass daraus tatsächlich Schlüsse für die Strategie entstehen.
Der Alleinauftrag wird schriftlich geschlossen und enthält die wesentlichen Punkte: Objekt, Laufzeit, Angebotspreis, Leistungsumfang und die Vergütungsregelung. Wir besprechen den Auftrag vor der Unterzeichnung mit Ihnen und erläutern jeden Punkt, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen – Verträge, die man erst hinterher versteht, sind keine gute Grundlage für eine Zusammenarbeit. Während der Laufzeit informieren wir Sie regelmäßig über Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen aus dem Markt, auch wenn diese Rückmeldungen einmal unerfreulich ausfallen. Ergibt sich, dass Preis oder Strategie angepasst werden sollten, sprechen wir das an und schlagen konkrete Änderungen vor; die Entscheidung liegt weiterhin bei Ihnen. Ob ein Alleinauftrag für Ihre Situation der richtige Weg ist, klären wir im persönlichen Gespräch – in unserem Büro an der Langener Landstraße 267 oder bei Ihnen vor Ort.
So läuft Makleralleinauftrag ab
Unverbindliches Erstgespräch
Wir sprechen über Ihre Immobilie, Ihre Ziele und Ihren Zeitrahmen. Dabei klären wir, ob ein Alleinauftrag in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Besichtigung und Preisempfehlung
Vor jedem Auftrag steht die Objektbesichtigung und eine begründete Kaufpreisempfehlung. Nur mit einem gemeinsam getragenen Preis lässt sich eine stabile Strategie fahren.
Leistungsumfang festlegen
Wir halten fest, welche Leistungen wir übernehmen – in der Regel den kompletten Verkaufsprozess. So wissen beide Seiten genau, wer wofür zuständig ist.
Schriftlicher Auftrag
Objekt, Laufzeit, Angebotspreis und Vergütungsregelung werden schriftlich vereinbart. Wir gehen den Vertrag vor der Unterzeichnung Punkt für Punkt mit Ihnen durch.
Vermarktung aus einer Hand
Die Immobilie wird einheitlich präsentiert und über die passenden Kanäle angeboten. Alle Anfragen und Rückmeldungen laufen an einer Stelle zusammen.
Regelmäßige Rückmeldung
Sie erfahren laufend, wie das Objekt im Markt ankommt und welche Reaktionen es gibt. Bei Bedarf schlagen wir Anpassungen vor – entschieden wird von Ihnen.
Fragen zu Makleralleinauftrag
Beim Alleinauftrag übertragen Sie die Vermarktung für einen vereinbarten Zeitraum einem Maklerbüro, statt mehrere parallel zu beauftragen. Das sorgt für einen einheitlichen Auftritt, eine verbindliche Preisstrategie und eine Ansprechperson für alle Fragen. Im Gegenzug verpflichtet sich das Büro zu einem definierten Leistungsumfang und geht mit Aufbereitung, Vermarktung und Besichtigungen in Vorleistung.
Ob und in welchem Umfang ein eigener Verkauf neben dem Auftrag möglich ist, hängt von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung ab. Genau deshalb besprechen wir den Auftrag vor der Unterzeichnung im Detail und erklären jede Regelung. Sie sollen wissen, was Sie unterschreiben – nicht erst, wenn es darauf ankommt.
Die Laufzeit wird im Auftrag schriftlich festgelegt und richtet sich nach Objektart, Marktsituation und Ihren Zielen. Ein Zeitraum, der zu knapp bemessen ist, lässt keine seriöse Vermarktung zu; ein unnötig langer schafft keinen zusätzlichen Nutzen. Wir schlagen Ihnen eine Laufzeit vor, die zu Ihrer Immobilie passt, und begründen sie.
Die Vergütungsregelung ist Bestandteil des schriftlichen Auftrags und wird vorab eindeutig festgehalten. Welche Konditionen konkret gelten, besprechen wir im persönlichen Gespräch, sobald wir Ihr Objekt und den gewünschten Leistungsumfang kennen. Pauschale Angaben wären an dieser Stelle nicht seriös.
Ja, und zwar regelmäßig. Wir melden Ihnen Anfragen, durchgeführte Besichtigungen und die Rückmeldungen der Interessenten – auch kritische. Aus diesen Rückmeldungen lassen sich konkrete Schlüsse ziehen, etwa ob der Preis, die Präsentation oder ein bestimmter Objektmangel der begrenzende Faktor ist.
Sprechen wir darüber
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